allgemeine Definition von Versicherungen:
Das Grundprinzip einer Versicherung basiert auf der Idee einer Solidargemeinschaft von Versicherungsnehmern, die einen Beitrag in einen Pool einzahlen und hierfür im Schadensfall aus dem Pool eine Zuwendung, im Regelfall in Höhe des Schadens, erhalten. Auf diesem Prinzip basierend verwalten Versicherungsunternehmen diese Pools; die Beiträge werden hierbei natürlich so kalkuliert, dass den Versicherungsunternehmen ein Gewinn verbleibt.
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Versicherbar ist im Grundprinzip alles, wobei die wichtigsten und gängigsten Versicherungen solche auf den Krankheitsfall, den Schadensfall (Sachversicherungen) oder Lebensversicherungen sind. Versicherungen basieren auf privatrechtlichen Verträgen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen; die Rechtsgrundlage hierzu sind das Versicherungsvertragsgesetz, das BGB sowie das HGB. Daneben legen die Versicherer in den Allgemeinen Vertragsbedingungen Details zum
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